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sozialberatung:bafoeg

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sozialberatung:bafoeg [13.06.2025 12:42] – angelegt r_eiselesozialberatung:bafoeg [13.06.2025 13:12] (aktuell) – [Zusammenfassung BAföG (Stand 13.06.2025)] r_eisele
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 +====Zusammenfassung BAföG (Stand 13.06.2025) - Ruben Eisele/Sozialberatung====
 +
 ====BAföG==== ====BAföG====
 - Staatliche Förderung nach BundesAusbildungsFörderungsGesetz (BAföG)\\ - Staatliche Förderung nach BundesAusbildungsFörderungsGesetz (BAföG)\\
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 - 50% Zuschuss, 50% zinsloses Daarlehen\\ - 50% Zuschuss, 50% zinsloses Daarlehen\\
 \\ \\
 +====Der BAföG Antrag====
 +- Bafög gibt es erst ab Antragstellung und ab Studienbeginn\\
 +- Antrag mindestens 6 Wochen vor Studienstart stellen\\
 +- Unsicher? – BAföG – Rechner: https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/ (gibt nur Näherungswerte an-keine Garantie!)\\
 +- Vorerst formlos, BAföG digital oder Analog schriftlich abgeben\\
 +- Formblatt 1 (Antrag) + Formblatt 3 (Eltern) + Imma Bescheinigung nach §9 BAföG\\
 +\\
 +Ohne Antrag verfällt das Geld einfach!\\
 +Bewilligungszeitraum: i. d. R. 12 Monate,  Beginn mit Monat der Antragstellung\\
 +\\
 +====Wann bekommt man BAföG?====
 +- Studienbeginn U45 (mit Ausnahmen – z.B Studierende mit Kind)\\
 +- Erstausbildung (bis Masterabschluss)\\
 +- Art der Ausbildung: Studium in Vollzeit (kein Teilzeitstudium, kein Urlaubssemester)\\
 +\\
 +__Staatsangehörigkeit:__\\
 +\\
 +* Deutscher Pass --> Ja + alle anderen Voraussetzungen\\
 +* EU-Pass + europäischer Wirtschaftsraum --> beraten lassen\\
 +* Anerkannte Geflüchtete --> Ja + alle anderen Voraussetzungen\\
 +* Nicht-EU-Internationale: eher nein, von Studierendenwerk beraten lassen\\
 +\\
 +====Wie lange gibt es BAföG?====
 +- Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit (i.d.R. 6 Semester)\\
 +- Keine Förderung im Urlaubssemester!\\
 +- Bachelor/Master, oft auch nach einer ersten Ausbildung\\
 +- Nach 4 Semestern ist ein Leistungsnachweis erforderlich. Diesen stellt die Fakultät aus! (Formblatt 5 nach §48 BAföG)\\
 +====Verlängerungsgründe====
 +__Anwendbar für die BAföG Höchstdauer oder Leistungsnachweis:__\\
 +\\
 +- Erkrankung / Behinderung\\
 +- Kindererziehung/ Schwangerschaft / Pflege\\
 +- Gremientätigkeit\\
 +- Erstmaliges Nicht-Bestehen einer Zwischen- oder Modulprüfung\\
 +\\
 +====BAföG Betrag - Zusammensetung====
 +Bedarfssatz des Studierenden\\
 +\\
 + - Anrechnung aus dem eigenen Einkommen\\
 + - Anrechnung aus dem eigenen Vermögen\\
 + - Unterhaltszahlung der Eltern/ des*der Ehepartner*in\\
 +---------------------------------------\\
 += Förderbetrag BAföG-Amt\\
 +\\
 +====Bedarf – Wie viel Geld (monatlich)?====
 +* Lebensunterhalt: 475€\\
 +* Wohnzuschuss (bei den Eltern): 59€\\
 +* Wohnzuschuss (allein lebend): 380€\\
 +* Ggf. Krankenversicherung: bis 102€\\
 +* Ggf. Pflegeversicherung: bis 35€\\
 +* Ggf. Kinderbetreuungszuschlag: 160€\\
 +\\
 +BAföG Höchstsatz ab WiSe 24/25:\\ 
 +- 855€ ohne (PV/KV)\\
 +- 992€ mit (KV/PV)\\
 +\\
 +====Arbeiten neben dem BAföG====
 +__Freibeträge vom eigenen Einkommen:__\\
 +
 +56€ monatlich bzw. 6680€ im Jahr\\
 +\\
 +- Freibeträge für Ehepartner*in (ohne Einkommen), eigene Kinder, und Waisenrente\\
 +- Aktuelles Einkommen im Bewilligungszeitraum\\
 +- Schätzung vorher + Prüfung nach dem BWZ\\
 +- Einkommen über dem Freibetrag: wird durch 12 Monate geteilt und vom Förderbeitrag abgezogen\\
 +\\
 +__Empfehlung__: Einkommen auf 556€ monatlich beschränken
 +\\
 +__Achtung__: Einkommen aus Pflichtpraktika wird vollständig angerechnet!
 +__Achtung__: Weihnachtsgeld ist planbares Einkommen und wird ebenso voll angerechnet! (gilt auch für sonstiges planbares Einkommen)\\
 +\\
 +Außerdem frei: Deutschlandstipendium, Ehrenamtspauschale\\
 +\\
 +====Vermögen und BAföG====
 +- Freibeträge vom Vermögen!\\
 +-> Maßgeblich ist das Vermögen zum Zeitpunkt der Antragsstellung\\
 +\\
 +- Für Studis selbst: 15.000€\\
 +- Für Ehepartner: +2300€\\
 +- Für Kinder: +2300€\\
 +
 +!!! Bitte Eltern, Großeltern, Onkel/Tante nach Konten fragen, die auf den eigenen Namen laufen!\\
 +!!! Vermögend*er Eltern/Ehepartner*in spielt keine Rolle\\
 +\\
 +====Unkooperative Eltern====
 +__Vorausleistungsverfahren__!:\\
 +\\
 +- Im Studierendenwerk beraten lassen!\\
 +- Kindergeld umleiten lassen!\\
 +- Antrag auf Vorausleistung stellen + angeben, dass das Studium gefährdet ist\\
 +\\
 + !!! So früh wie möglich BAföG-Antrag stellen\\
 +\\
 +- Elternteil 2x schriftlich auffordern (mit Fristsetzung)\\
 +- Es findet eine Prüfung auf Unterhaltspflicht statt\\
 +\\
 +__BAföG-Amt zahlt und fordert Unterlagen oder das Geld von den Eltern ein (ggf. Klage) – macht alles das Amt.__\\
 +\\
 +====Studienstarthilfe====
 +Zahlung von einmalig 1000€, wenn...\\
 +\\
 +… Erstmaliges Studium in Vollzeit\\
 +… Unter 25\\
 +… Im Monat vor Studium Sozialleistungsbezug\\
 +\\
 +Antrag ausschließlich digital - Frist beachten!\\
 +\\
 +====Leistungsnachweis====
 +- Bescheinigung über euren aktuellen Leistungsstand nach dem 4. Semester\\
 +- Um ab dem 5.Semester BAföG zu bekommen, müssen die üblichen Leistungen erbracht/der Leistungsnachweis positiv vorgelegt werden\\
 +- Bescheinigung: Formblatt 5, vom Prüfungsamt ausgefüllt\\
 +- Einreichung bis 4 Monate später möglich\\
 +\\
 +__Deswegen__: im Zweifel informieren, welche Leistungen das Prüfungsamt zum 3. oder 4. Semester fordert. (Studiengangsabhängig)\\
 +\\
 +====Studiengangswechsel====
 +- Wechsel muss vor dem Beginn des 5 Fachsemesters erfolgen\\
 +- Bis 3. Semester ohne Begründung, ein wichtiger Grund wird angenommen\\
 +- Ab  4. Semester/ 2. Wechsel  Wechsel muss begründet werden\\
 +\\
 +!!! Im 3. Semester prüfen: Passt alles? !!!\\
 +\\
 +!!! Wichtig: Unverzüglichkeit!\\
 +====Flexibilitätssemester====
 +- Neuerung ab WiSe 24/25\\
 +- Förderungshöchstdauer überschritten? Extra Semester möglich __ohne Angabe von Gründen__\\
 +- Auf Antrag\\
 +- Nur __einmal Pro BaföG-Bezieher__ (Bachelor/Master)\\
 +- Kein Verzögern des Leistungsnachweis damit möglich\\
 +\\
 +====Hilfe zum Studienabschluss====
 +Verlängerung der Förderungshöchstdauer ausgeschöpft?\\
 +\\
 +Studium ist...\\
 +\\
 +- dem Grunde nach förderfähig\\
 +- Höchstens vier Semester über der Förderungshöchstdauer\\
 +- innerhalb von 12 Monaten abschließbar\\
 +\\
 +- Berechnung wie BAföG\\
 +- Für Bachelor und Master möglich\\
 +\\
 +__Zinsloses Voll-Darlehen!__\\
 +Rückzahlung schließt an die BAföG-Rückzahlung an!\\
 +====Rückzahlung====
 +- Bundesverwaltungsamt (BVA)\\
 +- Beginn: 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer der 1. Ausbildung (z.B. Bachelor)\\
 +- 50% der Förderungssumme aus der Regelstudienzeit\\
 +- __Maximalsumme: 10.000€__\\
 +- Zusätzlich ggf. Studienabschlusshilfe oder Volldarlehen nach 2. Wechsel\\
 +- Monatlich 130 €, quartalsweise zu zahlen (390€)\\
 +\\
 +- In einer Summe gibt Rabatt (7900€ statt 10000€), kann auch später in einer Teilsumme gezahlt werden\\
 +- Stundung: Aufschiebung der Rückzahlung, solange man noch BAföG bezieht, solange man weniger als 1605€ verdient\\
 +- Erlass nach 77 (Teil-)Raten oder 20 Jahren möglich\\
 +\\
 +__Immer Adresswechsel mitteilen!__\\
 +====Wohngeld====
 +- wenn Studierende dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG haben! (z.B. Förderhöchstdauer überschritten)\\
 +__Achtung__: Vor einem Wohngeldantrag muss man BAföG beantragt haben! \\
 +
sozialberatung/bafoeg.1749818521.txt.gz · Zuletzt geändert: 13.06.2025 12:42 von r_eisele