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sozialberatung:bafoeg

Zusammenfassung BAföG (Stand 13.06.2025) - Ruben Eisele/Sozialberatung

BAföG

- Staatliche Förderung nach BundesAusbildungsFörderungsGesetz (BAföG)
- Finanzielle Unterstützung zu der Durchführung einer Ausbildung
- 50% Zuschuss, 50% zinsloses Daarlehen

Der BAföG Antrag

- Bafög gibt es erst ab Antragstellung und ab Studienbeginn
- Antrag mindestens 6 Wochen vor Studienstart stellen
- Unsicher? – BAföG – Rechner: https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/ (gibt nur Näherungswerte an-keine Garantie!)
- Vorerst formlos, BAföG digital oder Analog schriftlich abgeben
- Formblatt 1 (Antrag) + Formblatt 3 (Eltern) + Imma Bescheinigung nach §9 BAföG

Ohne Antrag verfällt das Geld einfach!
Bewilligungszeitraum: i. d. R. 12 Monate, Beginn mit Monat der Antragstellung

Wann bekommt man BAföG?

- Studienbeginn U45 (mit Ausnahmen – z.B Studierende mit Kind)
- Erstausbildung (bis Masterabschluss)
- Art der Ausbildung: Studium in Vollzeit (kein Teilzeitstudium, kein Urlaubssemester)

Staatsangehörigkeit:

* Deutscher Pass –> Ja + alle anderen Voraussetzungen
* EU-Pass + europäischer Wirtschaftsraum –> beraten lassen
* Anerkannte Geflüchtete –> Ja + alle anderen Voraussetzungen
* Nicht-EU-Internationale: eher nein, von Studierendenwerk beraten lassen

Wie lange gibt es BAföG?

- Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit (i.d.R. 6 Semester)
- Keine Förderung im Urlaubssemester!
- Bachelor/Master, oft auch nach einer ersten Ausbildung
- Nach 4 Semestern ist ein Leistungsnachweis erforderlich. Diesen stellt die Fakultät aus! (Formblatt 5 nach §48 BAföG)

Verlängerungsgründe

Anwendbar für die BAföG Höchstdauer oder Leistungsnachweis:

- Erkrankung / Behinderung
- Kindererziehung/ Schwangerschaft / Pflege
- Gremientätigkeit
- Erstmaliges Nicht-Bestehen einer Zwischen- oder Modulprüfung

BAföG Betrag - Zusammensetung

Bedarfssatz des Studierenden

- Anrechnung aus dem eigenen Einkommen
- Anrechnung aus dem eigenen Vermögen
- Unterhaltszahlung der Eltern/ des*der Ehepartner*in
—————————————
= Förderbetrag BAföG-Amt

Bedarf – Wie viel Geld (monatlich)?

* Lebensunterhalt: 475€
* Wohnzuschuss (bei den Eltern): 59€
* Wohnzuschuss (allein lebend): 380€
* Ggf. Krankenversicherung: bis 102€
* Ggf. Pflegeversicherung: bis 35€
* Ggf. Kinderbetreuungszuschlag: 160€

BAföG Höchstsatz ab WiSe 24/25:
- 855€ ohne (PV/KV)
- 992€ mit (KV/PV)

Arbeiten neben dem BAföG

Freibeträge vom eigenen Einkommen:

56€ monatlich bzw. 6680€ im Jahr

- Freibeträge für Ehepartner*in (ohne Einkommen), eigene Kinder, und Waisenrente
- Aktuelles Einkommen im Bewilligungszeitraum
- Schätzung vorher + Prüfung nach dem BWZ
- Einkommen über dem Freibetrag: wird durch 12 Monate geteilt und vom Förderbeitrag abgezogen

Empfehlung: Einkommen auf 556€ monatlich beschränken
Achtung: Einkommen aus Pflichtpraktika wird vollständig angerechnet! Achtung: Weihnachtsgeld ist planbares Einkommen und wird ebenso voll angerechnet! (gilt auch für sonstiges planbares Einkommen)

Außerdem frei: Deutschlandstipendium, Ehrenamtspauschale

Vermögen und BAföG

- Freibeträge vom Vermögen!
→ Maßgeblich ist das Vermögen zum Zeitpunkt der Antragsstellung

- Für Studis selbst: 15.000€
- Für Ehepartner: +2300€
- Für Kinder: +2300€

!!! Bitte Eltern, Großeltern, Onkel/Tante nach Konten fragen, die auf den eigenen Namen laufen!
!!! Vermögend*er Eltern/Ehepartner*in spielt keine Rolle

Unkooperative Eltern

Vorausleistungsverfahren!:

- Im Studierendenwerk beraten lassen!
- Kindergeld umleiten lassen!
- Antrag auf Vorausleistung stellen + angeben, dass das Studium gefährdet ist

!!! So früh wie möglich BAföG-Antrag stellen

- Elternteil 2x schriftlich auffordern (mit Fristsetzung)
- Es findet eine Prüfung auf Unterhaltspflicht statt

BAföG-Amt zahlt und fordert Unterlagen oder das Geld von den Eltern ein (ggf. Klage) – macht alles das Amt.

Studienstarthilfe

Zahlung von einmalig 1000€, wenn…

… Erstmaliges Studium in Vollzeit
… Unter 25
… Im Monat vor Studium Sozialleistungsbezug

Antrag ausschließlich digital - Frist beachten!

Leistungsnachweis

- Bescheinigung über euren aktuellen Leistungsstand nach dem 4. Semester
- Um ab dem 5.Semester BAföG zu bekommen, müssen die üblichen Leistungen erbracht/der Leistungsnachweis positiv vorgelegt werden
- Bescheinigung: Formblatt 5, vom Prüfungsamt ausgefüllt
- Einreichung bis 4 Monate später möglich

Deswegen: im Zweifel informieren, welche Leistungen das Prüfungsamt zum 3. oder 4. Semester fordert. (Studiengangsabhängig)

Studiengangswechsel

- Wechsel muss vor dem Beginn des 5 Fachsemesters erfolgen
- Bis 3. Semester ohne Begründung, ein wichtiger Grund wird angenommen
- Ab 4. Semester/ 2. Wechsel  Wechsel muss begründet werden

!!! Im 3. Semester prüfen: Passt alles? !!!

!!! Wichtig: Unverzüglichkeit!

Flexibilitätssemester

- Neuerung ab WiSe 24/25
- Förderungshöchstdauer überschritten? Extra Semester möglich ohne Angabe von Gründen
- Auf Antrag
- Nur einmal Pro BaföG-Bezieher (Bachelor/Master)
- Kein Verzögern des Leistungsnachweis damit möglich

Hilfe zum Studienabschluss

Verlängerung der Förderungshöchstdauer ausgeschöpft?

Studium ist…

- dem Grunde nach förderfähig
- Höchstens vier Semester über der Förderungshöchstdauer
- innerhalb von 12 Monaten abschließbar

- Berechnung wie BAföG
- Für Bachelor und Master möglich

Zinsloses Voll-Darlehen!
Rückzahlung schließt an die BAföG-Rückzahlung an!

Rückzahlung

- Bundesverwaltungsamt (BVA)
- Beginn: 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer der 1. Ausbildung (z.B. Bachelor)
- 50% der Förderungssumme aus der Regelstudienzeit
- Maximalsumme: 10.000€
- Zusätzlich ggf. Studienabschlusshilfe oder Volldarlehen nach 2. Wechsel
- Monatlich 130 €, quartalsweise zu zahlen (390€)

- In einer Summe gibt Rabatt (7900€ statt 10000€), kann auch später in einer Teilsumme gezahlt werden
- Stundung: Aufschiebung der Rückzahlung, solange man noch BAföG bezieht, solange man weniger als 1605€ verdient
- Erlass nach 77 (Teil-)Raten oder 20 Jahren möglich

Immer Adresswechsel mitteilen!

Wohngeld

- wenn Studierende dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG haben! (z.B. Förderhöchstdauer überschritten)
Achtung: Vor einem Wohngeldantrag muss man BAföG beantragt haben!

sozialberatung/bafoeg.txt · Zuletzt geändert: 13.06.2025 13:12 von r_eisele