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Häufige Fragen und HowTos
Hier können die einzelnen Hochschulgruppen How-Tos und nützliche Informationen verlinken. Er ist komplett öffentlich, wenn das anders sein sollte, kontaktiere bitte wikiadmin@asta-kit.de
Hier werden alle Seiten aufgelistet, die in diesem Bereich angelegt wurden:
Außerdem könnte das hier interessant sein: Plakatieren auf dem Campus
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Dies ist eine Sammlung von Fragen die mit der Zeit aufgetaucht sind. Soweit vorhanden, sind auch die Antworten hier zu finden. Wenn auch du Fragen oder Antworten hast, kannst du sie gerne unten ergänzen.
...allgemein
Werbe-Banner über der Mensa: Wie breit darf so ein Banner sein? Welche Höhe ist ideal? Wann und wie lange darf man es aufhängen? Wie werden die Positionen der Banner festgelegt? Woher bekomme ich Material, um das Banner zu befestigen?
Die Maximalgröße ist 5mx3m. Der UStA hatte für die Wahlen beispielsweise ein 4mx1m-Banner. Ihr solltet euch überlegen ob es ganz so breit sein soll, und was dann zu dem passt was ihr drauf schreiben wollt. Wie lange und wo genau das Banner hängt müsst ihr mit dem Studentenwerk direkt klären. Das wird vor allem durch die anderen Banner die zur gleichen Zeit dort sind beeinflusst. Material, um das Banner zu befestigen (also normalerweise ein paar Kabelbinder) kannst du z.B. im UStA holen.
Wie kann ich eine offizielle Email-Adresse erhalten?
Jede Hochschulgruppe kann eine Adresse vom AStA bekommen. Wenn ihr Interesse daran habt schreibt ihr am besten an innen@usta.de eine Mail.
Müssen wir uns für jedes Semester zurückmelden?
Ihr müsst euch immer zum Jahresende zurückmelden. Genaueres dazu findest du auf der UStA-Homepage.
Wenn wir einen eingetragenen Verein gründen wollen, an wen kann man sich da wenden? Läuft das auch über USTA?
Eine Vereinsgründung läuft nicht über den UStA, das solltet ihr im wesentlichen selbstständig machen. Ein paar nützliche Links findest du im UStA-Wiki. Wenn du konkrete Fragen hast können wir dir wahrscheinlich auch weiterhelfen. Dazu schreibst du einfach eine Mail an innen@usta.de
...zum Thema Versicherungen für Hochschulgruppen
Hinweis: Dies sind keine rechtsverbindlichen Auskünfte. Es gelten stets und ausschließlich die Mitteilungen der Versicherung sowie der Inhalt des Versicherungsvertrags.
Welche Versichungen sollte man bei Veranstaltungen abschließen?
Das kommt immer auf die Veranstaltung an. Eine Veranstaltungshaftpflicht ist im Normalfall sinnvoll. Häufig hat man „nur“ diese, es gibt aber noch deutlich mehr (spezielle) Versicherungen, z.B. Versicherungen für Schaden an Elektronik. Was die Versicherungen im einzelnen abdecken muss man mit dem Versicherungsträger klären. Bei Fragen dazu könnt ihr euch an das AStA Finanzreferat unter finanzen@usta.de wenden.
Sind Tätigkeiten in der Studierendenvertretung bzw. einer Hochschulgruppe versichert?
Nein. Im Rahmen der Ziffer 2 Studentische Versicherungen Studenten-Haftpflichtversicherung Ziffer 2.1.2 versicherte Personen des Konzeptes zur Haftpflicht- und Unfallversicherung für das Studentenwerk Karlsruhe gelten zwar die Studenten des KIT Karlsruhe versichert. Dies gilt jedoch nicht für die Tätigkeiten des UStA, wie z.B. Gremiumstätigkeiten, Fakultätsräte oder der Besuch von Senatskommissionen. Diese gelten als generell nicht versichert. Das Gleiche gilt für den AStA und die dort registrieten Hochschulgruppen. Sie wären der Versicherung des KIT zuzuordnen, das jedoch keine eigene Betriebshaftpflichtversicherung unterhält.
Ebenso verhält es sich bei der Freizeit- Unfallversicherung für Studierende. Hier besteht kein Unfallversicherungsschutz für Studierende als Mitglieder der UStA, AStA und der Hochschulgruppe des KIT.
Was für Versicherungen bestehen generell für Studierende auf dem Campus?
Studierende sind über das Studentenwerk gesetzlich unfallversichert. Nähere Informationen dazu gibt es beim Studentenwerk. Sonstige Versicherungen zugunsten der Studierenden dürfen vom KIT wegen des Selbstversicherungsprinzips nicht unterhalten werden.
Wie sind Studierende bei KIT-Veranstaltungen versichert?
Es besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei Lehrveranstaltungen, sowie auf dem direkten Weg zu Lehrveranstaltungen bzw. auf dem direkten Heimweg. Ebenfalls über das Studentenwerk gibt es eine Gruppen-Haftpflichtversicherung für Studierende.
Wo gilt die Unfallversicherung des Studentenwerks?
bei Lehrveranstaltungen, sowie auf dem direkten Weg zu Lehrveranstaltungen bzw. auf dem direkten Heimweg