Die Geschichte der studentischen Selbstverwaltung
Die Anfänge der studentischen Mitbestimmung liegen in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Im Rahmen der 1848er Revolution forderte ein Kongress aus 1200 Studierenden die Abschaffung der Studiengebühren. Nach dem Scheitern der Revolution brachen diese fortschrittlichen Ansätze wieder zusammen, und Corps und Burschenschaften prägten jahrzehntelang das Leben an den Universitäten.
Zwar wurde immer wieder an einigen Universitäten eine Selbstverwaltung eingeführt, diese scheiterten aber meist an obrigkeitlichen Verboten, oder wurden zwischen ihrem eigenen Anspruch auf Überparteilichkeit und der erbitterten Feindschaft mit deutsch-nationalen studentischen Verbindungen zerrieben.
Während der Weimarer Republik gründeten die aus dem Krieg zurückkehrenden Studierenden 1919 erstmals flächendeckend Verfasste Studierendenschaften. Schwerpunkt der praktischen Arbeit war die Bekämpfung der Notlagen der Studierenden, die erstmals in größeren Zahlen auch aus der Arbeiterklasse stammten. Die ASten trafen sich im Deutschen Studentenparlament, dem Plenum der neu gegründeten Deutschen Studentenschaft (DSt).
In den folgenden Jahren entwickelte sich die Deutsche Studentenschaft zu einem völkisch-rassistischen Verein und verlor daraufhin 1927 die staatliche Anerkennung. Ab 1931 wählte die Mehrheit der Studierenden den Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbund (NSDStB) und ein NSDAP-Mitglied übernahm den Vorsitz der DSt.
Nach 1945 verboten die alliierten Besatzungsmächte alle studentischen Verbindungen, unterstützten dagegen bereits 1946 die Wiedergründung der ASten. Ihr Ziel war die Eindämmung nationalistischer Bestrebungen und die Förderung der Herausbildung einer demokratischen politischen Kultur.
In den Nachkriegsjahren beschränkten sich die ASten nicht auf Hochschulpolitik. Solange sie ihre 1951 eingeschlagene antikommunistische Linie verfolgten und den Kalten Krieg insgesamt wenig störten, wurden Stellungnahmen zu allgemeinpolitischen Themen von staatlicher Seite hingenommen. Ab 1967 fand jedoch eine massenhafte linke Politisierung statt und studentische Proteste prägten jahrelang die gesamtgesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzungen. Das machte die ASten zum Feindbild konservativer Professoren und Politiker.
Anfang der 1970er Jahre wurden die Hochschulen umgekrempelt: Weg von der autokratisch regierten Ordinarien-Universität, hin zur in Gremien organisierten Gruppenhochschule. Das Studium wurde nicht mehr als „Durchgangsstation“ angesehen, sondern als eigener Lebensabschnitt begriffen. Diese Reform wurde aber von konservativer Seite ausgebremst. Die Forderung der Studierenden nach paritätischer Mitbestimmung in den Hochschulgremien wurde durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1973 abgelehnt. Das Urteil wurde damit begründet, dass die Professoren bei allen Entscheidungen, die Forschung und Lehre betreffen, die Mehrheit der Stimmen haben müssen, da die Freiheit von Forschung und Lehre im Grundgesetz festgeschrieben ist.
Als 1976 das Hochschulrahmengesetz verabschiedet wurde, war die Verfasste Studierendenschaft nicht mehr - wie ursprünglich vorgesehen - als Muss-Bestimmung, sondern nur als Kann-Bestimmung enthalten. Bei der Anpassung des baden-württembergischen Universitätsgesetzes an das Hochschulrahmengesetz wurde die Verfasste Studierendenschaft abgeschafft. Dazu hieß es im §139 des Universitätsgesetzes: „Die Studentenschaft als Gliedkörperschaft der Universität wird aufgehoben. Ihr Vermögen geht an die Universität.“ Der damalige Ministerpräsident Filbinger sagte dazu: „Wenn es uns gelänge, die ASten mit dem RCDS, der Jungen Union oder der Schüler Union zu besetzen, wäre die Lage anders.“
Eine völlige Abschaffung der Studentischen Vertretungen erwies sich als unmöglich durchsetzbar, also wurde ein Kompromiss gefunden. Es gibt studentische Vertreter in den offiziellen Gremien der Universität, aber in so geringer Anzahl, dass die keinen „Schaden“ anrichten können.
Die studentischen Mitglieder sowie deren Vertreter im Senat bilden seither den AStA. Dieser untersteht der Universität und damit dem Wissenschaftsministerium und besitzt nur das Recht, soziale, kulturelle und sportliche Belange der Studierenden zu fördern. Dieser AStA besitzt weder Satzungs- noch Finanzautonomie und schon gar kein politisches Mandat. In Karlsruhe wurde daraufhin eine „Unabhängige Studierendenschaft“ gegründet, die die Aufgaben der alten Verfassten Studierendenschaft übernahm.