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sozialinfo:wohnen [06.06.2018 22:13] juliawurmi [WG gründen] |
sozialinfo:wohnen [06.06.2018 22:13] (aktuell) juliawurmi [WG gründen] |
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Zunächst müsst ihr dazu natürlich die Einwilligung der VermieterInnen haben. Die erste Frage ist dann, ob ihr alle einen eigenen Mietvertrag abschließt oder eineR von euch Hauptmieter/Hauptmieterin wird. | Zunächst müsst ihr dazu natürlich die Einwilligung der VermieterInnen haben. Die erste Frage ist dann, ob ihr alle einen eigenen Mietvertrag abschließt oder eineR von euch Hauptmieter/Hauptmieterin wird. | ||
- | Falls ihr euch für die zweite Variante entscheidet, könnt ihr allerdings nur geschlossen kündigen (aber auch nur geschlossen gekündigt werden). In jedem Fall sollten alle noch einen Untermietvertrag mit dem Hauptmieter/der Hauptmieterin abschließen. Sonst kann es nachher viel unnötigen Ärger geben. Wer dann als UntermieterInnen die WG bewohnt, haben eure VermieterInnen zwar nicht mit zu bestimmen, sie müssen aber bei Ein- und Auszug informiert werden. Außerdem muss noch geklärt werden, welche Mitbewohner den Vertrag mit dem Stromanbieter schließen. Fälschlicherweise wird angenommen, dass der Hauptmieter hierfür alleine die Verantwortung trägt. In der Regel begrenzen die Stromanbietern die Anzahl der Vertragsnehmer auf zwei bis drei Personen. Weitere Informationen zu den vertraglichen Konstellationen, als auch Tipps zur Aufsplittung der anfallenden Stromkosten auf alle WG-Bewohner können [[https://www.lifestrom.de/magazin/stromrechnung-in-der-wg-klare-regelungen-machen-streit-ueberfluessig/|hier eingesehen]]werden. | + | Falls ihr euch für die zweite Variante entscheidet, könnt ihr allerdings nur geschlossen kündigen (aber auch nur geschlossen gekündigt werden). In jedem Fall sollten alle noch einen Untermietvertrag mit dem Hauptmieter/der Hauptmieterin abschließen. Sonst kann es nachher viel unnötigen Ärger geben. Wer dann als UntermieterInnen die WG bewohnt, haben eure VermieterInnen zwar nicht mit zu bestimmen, sie müssen aber bei Ein- und Auszug informiert werden. Außerdem muss noch geklärt werden, welche Mitbewohner den Vertrag mit dem Stromanbieter schließen. Fälschlicherweise wird angenommen, dass der Hauptmieter hierfür alleine die Verantwortung trägt. In der Regel begrenzen die Stromanbietern die Anzahl der Vertragsnehmer auf zwei bis drei Personen. Weitere Informationen zu den vertraglichen Konstellationen, als auch Tipps zur Aufsplittung der anfallenden Stromkosten auf alle WG-Bewohner können [[https://www.lifestrom.de/magazin/stromrechnung-in-der-wg-klare-regelungen-machen-streit-ueberfluessig/|hier eingesehen]] werden. |
==== Wohnberechtigungsschein ==== | ==== Wohnberechtigungsschein ==== | ||