satzungen:fsordnungen
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Was man zu Fachschaftsordnungen so wissen möchte/kann
- Sitzungen möchten grundsätzlich öffentlich sein: §4 (2) OSVS „Die Organe der Studierendenschaft tagen grundsätzlich öffentlich.“ → KIT-öffentlich ist entsprechend nicht ausreichend
- Die expliziten Regelungen zu Fachschaften finden sich in §§ 27-31 OSVS
satzungen/fsordnungen.1456868394.txt.gz · Zuletzt geändert: 08.05.2024 11:23 (Externe Bearbeitung)