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nuetzliches:hiwi_urlaub_krankheit

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nuetzliches:hiwi_urlaub_krankheit [07.02.2014 16:35] verasnuetzliches:hiwi_urlaub_krankheit [08.03.2021 11:27] – [Urlaubsanspruch und Krankheitsfall bei HiWis] danielhunyar
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 ====== Urlaubsanspruch und Krankheitsfall bei HiWis ====== ====== Urlaubsanspruch und Krankheitsfall bei HiWis ======
  
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 ===== Urlaub ===== ===== Urlaub =====
-Jede/r Arbeitnehmer/in muss sich zwischenzeitlich auch einmal erholen. +Jede/r Arbeitnehmer/in muss sich zwischenzeitlich auch einmal erholen. Darum garantiert das Bundesurlaubsgesetz allen Arbeitnehmern/innen, Auszubildenden und arbeitnehmerähnlich Beschäftigten vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Der genaue gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 20 Werktage pro Jahr (bei einer Fünf-Tage-Woche). Dein individueller Urlaubsanspruch kann aber höher sein, wenn ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein Arbeitsvertrag das festlegen. Nur niedriger geht nicht!
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-Darum garantiert das Bundesurlaubsgesetz allen Arbeitnehmern/innen, Auszubildenden und arbeitnehmerähnlich Beschäftigten vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Der genaue gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 20 Werktage pro Jahr (bei einer Fünf-Tage-Woche). Dein individueller Urlaubsanspruch kann aber höher sein, wenn ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein Arbeitsvertrag das festlegen. Nur niedriger geht nicht!+
  
 Der volle Urlaubsanspruch besteht erst, wenn das Arbeits verhältnis schon sechs Monate andauert (§4 Bundesurlaubsgesetz). Bei Beschäftigungsverhältnissen, die höchstens sechs Monate andauern wird pro Arbeitsmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs gewährt (§5 Bundesurlaubsgesetz). Nach mehr als sechs Monaten durchgehender Beschäftigung besteht auch dann der volle Jahresurlaubsanspruch, wenn der Job erst im Laufe des Jahres aufgenommen wurde. Urlaub kann nur in Absprache mit dem Arbeitgeber genommen werden. Er darf ihn aber nur aus Der volle Urlaubsanspruch besteht erst, wenn das Arbeits verhältnis schon sechs Monate andauert (§4 Bundesurlaubsgesetz). Bei Beschäftigungsverhältnissen, die höchstens sechs Monate andauern wird pro Arbeitsmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs gewährt (§5 Bundesurlaubsgesetz). Nach mehr als sechs Monaten durchgehender Beschäftigung besteht auch dann der volle Jahresurlaubsanspruch, wenn der Job erst im Laufe des Jahres aufgenommen wurde. Urlaub kann nur in Absprache mit dem Arbeitgeber genommen werden. Er darf ihn aber nur aus