Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


nuetzliches:hiwi_urlaub_krankheit

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten, nächste Überarbeitung
nuetzliches:hiwi_urlaub_krankheit [07.02.2014 15:35] verasnuetzliches:hiwi_urlaub_krankheit [24.02.2016 22:52] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 2: Zeile 2:
  
 ===== Urlaub ===== ===== Urlaub =====
-Jede/r Arbeitnehmer/in muss sich zwischenzeitlich auch einmal erholen. +Jede/r Arbeitnehmer/in muss sich zwischenzeitlich auch einmal erholen. Darum garantiert das Bundesurlaubsgesetz allen Arbeitnehmern/innen, Auszubildenden und arbeitnehmerähnlich Beschäftigten vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Der genaue gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 20 Werktage pro Jahr (bei einer Fünf-Tage-Woche). Dein individueller Urlaubsanspruch kann aber höher sein, wenn ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein Arbeitsvertrag das festlegen. Nur niedriger geht nicht!
- +
-Darum garantiert das Bundesurlaubsgesetz allen Arbeitnehmern/innen, Auszubildenden und arbeitnehmerähnlich Beschäftigten vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Der genaue gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 20 Werktage pro Jahr (bei einer Fünf-Tage-Woche). Dein individueller Urlaubsanspruch kann aber höher sein, wenn ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein Arbeitsvertrag das festlegen. Nur niedriger geht nicht!+
  
 Der volle Urlaubsanspruch besteht erst, wenn das Arbeits verhältnis schon sechs Monate andauert (§4 Bundesurlaubsgesetz). Bei Beschäftigungsverhältnissen, die höchstens sechs Monate andauern wird pro Arbeitsmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs gewährt (§5 Bundesurlaubsgesetz). Nach mehr als sechs Monaten durchgehender Beschäftigung besteht auch dann der volle Jahresurlaubsanspruch, wenn der Job erst im Laufe des Jahres aufgenommen wurde. Urlaub kann nur in Absprache mit dem Arbeitgeber genommen werden. Er darf ihn aber nur aus Der volle Urlaubsanspruch besteht erst, wenn das Arbeits verhältnis schon sechs Monate andauert (§4 Bundesurlaubsgesetz). Bei Beschäftigungsverhältnissen, die höchstens sechs Monate andauern wird pro Arbeitsmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs gewährt (§5 Bundesurlaubsgesetz). Nach mehr als sechs Monaten durchgehender Beschäftigung besteht auch dann der volle Jahresurlaubsanspruch, wenn der Job erst im Laufe des Jahres aufgenommen wurde. Urlaub kann nur in Absprache mit dem Arbeitgeber genommen werden. Er darf ihn aber nur aus