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nuetzliches:ehrenamt

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Ehrenamts-Benefits für in der VS engagierte Studierende

Es gibt eine Reihe von Benefits, die du als ehrenamtlich in der Verfassten Studierendenschaft aktiver Studi erhalten kannst. Im Folgenden findest du eine (nicht abschließende) Auflistung aktuell bekannter Benefits.

Ehrenamtsbescheinigung

Für einen Nachweis deiner Tätigkeiten in der VS (Ehrenamtsbescheinigung), kontaktiere das Innenreferat (innen@asta-kit.de) oder die Vorsitzassistenz (vorsitzassistenz@asta-kit.de). Dieser Nachweis wird für einige der Angebote benötigt.

Deutschlandstipendium

Soziales Engagement und insbesondere soziales Engagement in „verantwortungsvoller Stellung“ wird im Deutschlandstipendium stark gewichtet. Somit bist du als ASti, Fachschaftsvorstand und in vielen anderen Rollen sehr wahrscheinlich förderfähig.
Du benötigst einen Nachweis deiner ehrenamtlichen Tätigkeit (siehe Abschnitt Ehrenamtsbescheinigung). Bewerbungen sind nur einmal im Jahr in einem Zeitraum im April möglich. Alle weiteren Infos findest du auf der Seite des KIT: https://www.careerservice.kit.edu/de/studierende/foerderprogramme/deutschlandstipendium/

Maximalstudiendauer

Im Landeshochschulgesetz (LHG) findet sich eine Verlängerungsoptionen bei Mitwirkung in Gremien und Organen der Hochschule, des Studierendenwerks und der Verfassten Studierendenschaft (und anderen staatlichen Gremien).

Im LHG § 32 Absatz 6 steht: „(6) Eine Tätigkeit als gewähltes Mitglied in gesetzlich vorgesehenen Gremien oder satzungsmäßigen Organen der Hochschule oder des Studierendenwerks während mindestens eines Jahres kann bei der Berechnung der Prüfungsfristen bis zu einem Studienjahr unberücksichtigt bleiben. Satz 1 findet auf eine Tätigkeit als Mitglied in einem Gemeinderat, Ortschaftsrat, Bezirksbeirat oder Kreistag entsprechende Anwendung.“

Aktuell laufen Anträge über den zuständigen Prüfungsausschuss, kontaktiere dazu deine Fachschaft. Möglicherweise benötigst du einen Nachweis deiner ehrenamtlichen Tätigkeit (siehe Abschnitt Ehrenamtsbescheinigung).

BAföG

Auch im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) finden sich Verlängerungsoptionen bei Mitwirkung in Gremien und Organen der Hochschule, des Studierendenwerks und der Verfassten Studierendenschaft (und anderen staatlichen Gremien).

Im BAföG § 15 Absatz 3 steht: „Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie […] infolge einer Mitwirkung in gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehenen Gremien und Organen a) der Hochschulen und der Akademien im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6, b) der Selbstverwaltung der Studierenden an Ausbildungsstätten im Sinne des Buchstabens a, c) der Studentenwerke und d) der Länder, […] überschritten worden ist.[…]“

Dies kannst du in Formblatt 10 angeben. Du benötigst einen Nachweis deiner ehrenamtlichen Tätigkeit (siehe Abschnitt Ehrenamtsbescheinigung).

Ehrenamtskarte BW

In Karlsruhe und Baden Württemberg gibt es eine Ehrenamtskarte, welche Vergünstigungen für ehrenamtlich Aktive bietet. Aktuell bekommt man damit z. B. kostenlosen Eintritt in die Karlsruher Freibäder.
Formale Voraussetzung sind 200 h ehrenamtliche Arbeit im letzten Jahr oder 100 h in einem Projekt in den letzten paar Monaten, was viele Aktive recht schnell erreichen. Hier ist kein formaler Nachweis erforderlich. Der Vorsitz schickt 1-2 mal im Jahr einen Sammelantrag an die zuständige Stelle und bestätigt, die ehrenamtliche Tätigkeit.
Weitere Infos: https://www.karlsruhe.de/stadt-rathaus/beteiligung-engagement/ehrenamtskarte.

Ehrenamtsbescheinigung und Ehrungen

nuetzliches/ehrenamt.1775839058.txt.gz · Zuletzt geändert: von felixhaeusler