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lehramt:start

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Orientierungspraktikum

In den ersten Semestern eures Lehramtsstudiums müsst ihr ein 3-wöchiges Orientierungspraktikum an einem Gymnasium oder einer beruflichen Schule in Baden-Württemberg absolvieren. Ihr könnt das in jedem Semester während eures Bachelorstudiums tun, damit es seine Funktion in der Studienorientierung erfüllen kann, empfehlen wir allerdings es im ersten Studienjahr anzutreten.
Allerdings müsst ihr euch dafür rechtzeitig auf der entsprechenden Homepage des Landes bewerben

Referendariat

Auch alles was hier steht ist noch im Aufbau. Ich muss mich über die Richtigkeit der Aussagen erst nochmal vergewissern!

Obwohl es erst nach dem Studium kommt, lohnt es sich, folgende Dinge über das Referendariat auch schon jetzt zu wissen.

Das Referendariat (oder auch Vorbereitungsdienst) ist bereits bezahlte Arbeit an einer Schule in Baden-Württemberg. Nach erfolgreichem Abschließen des Referendariats habt ihr euer (zweites) Staatsexamen und damit eure Ausbildung abgeschlossen. Ab dann könnt ihr wirklich anfangen als 'richtiger' Lehrer zu arbeiten.

Das Referendariat beginnt stets im Januar und geht von da an 18 Monate. Im ersten halben Jahr unterrichtet ihr ähnlich wie im Praxissemester nur abschnittsweise in verschiedenen Klassen. Im zweiten Jahr übernehmt ihr eigenständigen Unterricht. Das ganze Referendariat wird vom Staatlichen Seminar für Lehrerausbildung begleitet.

Bertriebs- bzw. Sozialpraktikum

Für das Refrendariat braucht ihr ein Praktikum in einem Betrieb oder einer sozialen Stellung, das 4 Wochen am Stück geht. Ihr könnt euch aber auch folgende Dinge mit entsprechendem Nachweis (also bescheinigen lassen und gut aufheben) anrechnen lassen:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • außerschulische ehrenamtliche Tätigkeit (200 Stunden oder 25 Tage innerhalb eines Jahres)

Ansprechpartner

Lehramt@KIT

Zentrum für Lehrerbildung am KIT (ZLB)

Psychotherapeutische Beratungsstelle

Bei Prüfungsangst, Selbstwertproblemen, Einsamkeitsgefühlen und anderen Schwierigkeiten hilft euch die psychotherapeutische Beratungsstelle des Studierendenwerks kompetent weiter. Selbstverständlich werden euere Anliegen hier kostenlos und diskret behandelt. (Es greift die gestzlihce Schweigepflicht.) Ein Termin dort hat natürlich keine Auswirkung auf eine zukünftige Verbeamtung!

lehramt/start.1547075294.txt.gz · Zuletzt geändert: 10.01.2019 00:08 von pneuma