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Orientierungspraktikum

In den ersten Semestern eures Lehramtsstudiums müsst ihr ein 3-wöchiges Orientierungspraktikum an einem Gymnasium oder einer beruflichen Schule in Baden-Württemberg absolvieren. Ihr könnt das in jedem Semester während eures Bachelorstudiums tun, damit es seine Funktion in der Studienorientierung erfüllen kann, empfehlen wir allerdings es im ersten Studienjahr anzutreten.
Allerdings müsst ihr euch dafür rechtzeitig auf der entsprechenden Homepage des Landes bewerben

Bewerbung

So oder so müsst ihr euch früh und zeitlich begrenzt fürs Praxissemester bewerben. Unseren momentanen Wissens nach könnt ihr euch nicht für die Modulform bewerben, sondern müsst das nachdem ihr angenommen wurdet mit eurer Schule ausmachen.

Die Ameldung ist in der Regel vom ersten Montag nach den Osterferien an bis zum 15. Mai.

Anmelden könnt ihr euch auf dieser Homepage des Landes.

Bachelor- und Masterarbeit

Nach der Umstellung des Lehramtsstudiums auf das Bachelor/Master-System müsst ihr natürlich wie alle anderen Studenten entsprechende Abschlussarbeiten schreiben. Die Verfahren sind weitgehend analog zu denen eurer fachwissenschaftlichen Kollegen.

Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit müsst ihr in einem eurer zwei wissenschaftlichen Hauptfächer (als nicht in den Bildungswissenschaften) schreiben. In dem Fach, in dem ihr die Arbeit anmelden wollt müsst ihr zu diesem Zeitpunkt mindestens 45 LP erreicht haben. Die Bachelorarbeit hat einen Umfang von 12 LP und ihr habt sechs Monate Bearbeitungszeit.
Ein Thema erhaltet ihr in Absprache mit dem betreuenden (und bewertenden) Dozenten. Für Arbeiten außerhalb der jeweiligen Fakultät (in einem Betrieb, einer externen Forschungseinrichtung oder ähnlichem) müsst ihr die Genehmigung des Prüfungsausschuss einholen. (Das sollte aber kein Problem sein, wenn ihr vorhabt dort eine vernünftige Arbeit zu schreiben.) Wenn eure jeweiligen Beiträge klar aufzuschlüsseln sind könnt ihr eine Bachelorarbeit auch in einer Gruppe leisten.

Masterarbeit

Eure Masterarbeit könnt ihr ebenso wie die Bachelorarbeit in den wissenschaftlichen Hauptfächern oder auch in den Bildungswissenschaften schreiben. Die Masterarbeit hat einen Umfang von 17 LP und ihr habt sechs Monate Bearbeitungszeit.
Ein Thema erhaltet ihr in Absprache mit dem betreuenden (und bewertenden) Dozenten. Für Arbeiten außerhalb der jeweiligen Fakultät (in einem Betrieb, einer externen Forschungseinrichtung oder ähnlichem) müsst ihr die Genehmigung des Prüfungsausschuss einholen. (Das sollte aber kein Problem sein, wenn ihr vorhabt dort eine vernünftige Arbeit zu schreiben.) Wenn eure jeweiligen Beiträge klar aufzuschlüsseln sind könnt ihr eine Bachelorarbeit auch in einer Gruppe leisten.

Praxissemester

Während eures Studiums müsst ihr eine 13-wöchige Praxisphase an einem Gymnasium oder einer beruflichen Schule in Baden-Württemberg* verbringen, die allgemein als Praxissemester bekannt ist. Parallel zu eurem Einsatz in der Schule werdet ihr am staatlichen Seminar für Lehrerbildung unterrichtet. Deshalb könnt ihr das Praxissemester nur im Wintersemester machen. Allerdings gibt es zwei verschiedene Formen:
Die offiziell bevorzugte Form ist die Blockform, bei der ihr von September bis Weihnachten an der Schule seid, das heißt während des Semesters.
Daneben gibt es noch die Modulform, bei der ihr einmal von September bis Oktober und dann noch einmal von Februar bis April in die Schule geht. Dabei seid ihr nur in den Semesterferien mit der Praxis beschäftigt und verliert somit kein Semester, bekommt dafür aber zeitliche Schwierigkeiten mit euren Prüfungen.
Dafür bekommt ihr 16 ECTS-Punkte. Falls ihr die Regelstudienzeit von zehn Semestern einhalten wollt ist das allerdings viel zu wenig für ein Semester (dafür braucht ihr in jedem Semester 30 ECTS). Wir setzen uns derzeit dafür ein, dass ihr im Anschluss an euer Praxissemester nach Weihnachten Seminare, Praktika und Vorlesungen in kompakter Form absolvieren könnt.

*: Prinzipiell kann ein Praxissemester auch im Ausland (nicht: in einem anderen Bundesland) absolviert werden.
Weitere Infos dazu gibts auf dieser Seite des ZLB und in Kapitel 12 dieser Broschüre des zib.

Zulassungsarbeit

Um zum Staatsexamen zugelassen zu werden müsst ihr einem eurer Hauptfächer oder im Fach Erziehungswissenschaft eine wissenschaftliche Arbeit schreiben.

Für das Fach Mathematik findet ihr hier eine Liste mit Themen bereits abgegebener Arbeiten und neue Themenvorschläge.

Referendariat

Auch alles was hier steht ist noch im Aufbau. Ich muss mich über die Richtigkeit der Aussagen erst nochmal vergewissern!

Obwohl es erst nach dem Studium kommt, lohnt es sich, folgende Dinge über das Referendariat auch schon jetzt zu wissen.

Das Referendariat (oder auch Vorbereitungsdienst) ist bereits bezahlte Arbeit an einer Schule in Baden-Württemberg. Nach erfolgreichem Abschließen des Referendariats habt ihr euer (zweites) Staatsexamen und damit eure Ausbildung abgeschlossen. Ab dann könnt ihr wirklich anfangen als 'richtiger' Lehrer zu arbeiten.

Das Referendariat beginnt stets im Januar und geht von da an 18 Monate. Im ersten halben Jahr unterrichtet ihr ähnlich wie im Praxissemester nur abschnittsweise in verschiedenen Klassen. Im zweiten Jahr übernehmt ihr eigenständigen Unterricht. Das ganze Referendariat wird vom Staatlichen Seminar für Lehrerausbildung begleitet.

Bertriebs- bzw. Sozialpraktikum

Für das Refrendariat braucht ihr ein Praktikum in einem Betrieb oder einer sozialen Stellung, das 4 Wochen am Stück geht. Ihr könnt euch aber auch folgende Dinge mit entsprechendem Nachweis (also bescheinigen lassen und gut aufheben) anrechnen lassen:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • außerschulische ehrenamtliche Tätigkeit (200 Stunden oder 25 Tage innerhalb eines Jahres)

Ansprechpartner

Lehramt@KIT

Zentrum für Lehrerbildung am KIT (ZLB)

Psychotherapeutische Beratungsstelle

Bei Prüfungsangst, Selbstwertproblemen, Einsamkeitsgefühlen und anderen Schwierigkeiten hilft euch die psychotherapeutische Beratungsstelle des Studierendenwerks kompetent weiter. Selbstverständlich werden euere Anliegen hier kostenlos und diskret behandelt. (Es greift die gestzlihce Schweigepflicht.) Ein Termin dort hat natürlich keine Auswirkung auf eine zukünftige Verbeamtung!

lehramt/start.1547074972.txt.gz · Zuletzt geändert: 10.01.2019 00:02 von pneuma