Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


lehramt:start

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Diese Seite wird seit längerem nicht mehr ausreichend gepflegt. Alle Informationen sind somit mit noch mehr Vorsicht zu genießen. Bei Interesse an einer übersichtlichen Darstellung nicht zögern, diese Seite zu bearbeiten.

Orientierungspraktikum

In den ersten Semestern eures Lehramtsstudiums müsst ihr ein 3-wöchiges Orientierungspraktikum an einem Gymnasium oder einer beruflichen Schule in Baden-Württemberg absolvieren. Ihr könnt das in jedem Semester während eures Bachelorstudiums tun, damit es seine Funktion in der Studienorientierung erfüllen kann, empfehlen wir allerdings es im ersten Studienjahr anzutreten.
Allerdings müsst ihr euch dafür rechtzeitig auf der entsprechenden Homepage des Landes bewerben

Praxissemester (nur im Master möglich)

Während eures Studiums müsst ihr eine 12-wöchige Praxisphase an einem Gymnasium oder einer beruflichen Schule in Baden-Württemberg* verbringen, die allgemein als Praxissemester bekannt ist. Seid der Einführung von Bachelor/Master seid ihr dabei allerdings auf das Masterstudium festgelegt.

Was ist das Praxissemester

Im Praxissemester unterrichtet ihr an einer Schule und werdet parallel dazu am staatlichen Seminar für Lehrerbildung unterrichtet. Deshalb könnt ihr das Praxissemester nur im Wintersemester machen. Ob ihr es bestanden habt oder nicht, entscheidet die Schule in Rücksprache mit dem Seminar.
Allerdings gibt es zwei verschiedene Formen:
Die offiziell bevorzugte Form ist die Blockform, bei der ihr von September bis Weihnachten an der Schule seid, das heißt während des Semesters.
Daneben gibt es noch die Modulform, bei der ihr einmal von September bis Oktober und dann noch einmal von Februar bis April in die Schule geht. Dabei seid ihr nur in den Semesterferien mit der Praxis beschäftigt und verliert somit kein Semester, bekommt dafür aber zeitliche Schwierigkeiten mit euren Prüfungen.
Für das Praxissemester bekommt ihr 16 ECTS-Punkte. Falls ihr die Regelstudienzeit von zehn Semestern einhalten wollt ist das allerdings viel zu wenig für ein Semester (dafür braucht ihr in jedem Semester 30 ECTS). Wir setzen uns derzeit dafür ein, dass ihr im Anschluss an euer Praxissemester nach Weihnachten Seminare, Praktika und Vorlesungen in kompakter Form absolvieren könnt.

Zeitpunkt

Da ihr in diesem Semester einen guten Eindruck davon erhaltet, ob ihr wirklich Lehrer werden wollt, empfehlen wir euch es so früh wie möglich anzugehen. Am besten direkt im ersten Mastersemester, aber das ist nicht ohne Weiteres möglich. Wegen des Versicherungsschutzes müsst ihr, wenn ihr am staatlichen Seminar für Lehrerbildung an den Begleitveranstaltungen zum Praxissemester teilnehmen wollt, im Master immatrikuliert sein. Da die Begleitveranstaltungen in der letzten Sommerferienwoche beginnen (damit das PS Ende des Jahres abgeschlossen sein kann und es möglich ist, im restlichen Semester ab Januar noch Leistungspunkte unterzubringen), wird dies praktisch unmöglich (unterschiedliche Bewerbungsfristen für zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Fächer, verlängerter Prüfungszeitraum, …). Ihr könnt das Praxissemester also nur dann im 1. Mastersemester belegen, wenn ihr zu Beginn der Begleitveranstaltungen am Seminar bereits im Master immatrikuliert seid. Ist dies nicht der Fall, so ist das Praxissemester nur im 3. Mastersemester möglich. Sofern ihr ein 7. Bachelorsemester macht und den Master im Sommer beginnt, könnt ihr das Praxissemester natürlich im 2. Mastersemester belegen.

Weitere Infos

Bei Fragen zum Praxissemester am besten im ZLB vorbeischauen. Dort sind die Leute meist freundlich und kompetent.

auf dieser Seite des Landes und auf dieser Seite des ZLB (hoffentlich bald auch für Bachelor/Master)

*: Prinzipiell kann ein Praxissemester auch im Ausland (nicht: in einem anderen Bundesland) absolviert werden.

Bewerbung

So oder so müsst ihr euch früh und zeitlich begrenzt fürs Praxissemester bewerben. Unseren momentanen Wissens nach könnt ihr euch nicht für die Modulform bewerben, sondern müsst das nachdem ihr angenommen wurdet mit eurer Schule ausmachen.

Die Ameldung ist in der Regel vom ersten Montag nach den Osterferien an bis zum 15. Mai.

Anmelden könnt ihr euch auf dieser Homepage des Landes.

Bachelor- und Masterarbeit

Nach der Umstellung des Lehramtsstudiums auf das Bachelor/Master-System müsst ihr natürlich wie alle anderen Studenten entsprechende Abschlussarbeiten schreiben. Die Verfahren sind weitgehend analog zu denen eurer fachwissenschaftlichen Kollegen.

Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit müsst ihr in einem eurer zwei wissenschaftlichen Hauptfächer (als nicht in den Bildungswissenschaften) schreiben. In dem Fach, in dem ihr die Arbeit anmelden wollt müsst ihr zu diesem Zeitpunkt mindestens 45 LP erreicht haben. Die Bachelorarbeit hat einen Umfang von 12 LP und ihr habt sechs Monate Bearbeitungszeit.
Ein Thema erhaltet ihr in Absprache mit dem betreuenden (und bewertenden) Dozenten. Für Arbeiten außerhalb der jeweiligen Fakultät (in einem Betrieb, einer externen Forschungseinrichtung oder ähnlichem) müsst ihr die Genehmigung des Prüfungsausschuss einholen. (Das sollte aber kein Problem sein, wenn ihr vorhabt dort eine vernünftige Arbeit zu schreiben.) Wenn eure jeweiligen Beiträge klar aufzuschlüsseln sind könnt ihr eine Bachelorarbeit auch in einer Gruppe leisten.

Masterarbeit

Eure Masterarbeit könnt ihr ebenso wie die Bachelorarbeit in den wissenschaftlichen Hauptfächern oder auch in den Bildungswissenschaften schreiben. Die Masterarbeit hat einen Umfang von 17 LP und ihr habt sechs Monate Bearbeitungszeit.
Ein Thema erhaltet ihr in Absprache mit dem betreuenden (und bewertenden) Dozenten. Für Arbeiten außerhalb der jeweiligen Fakultät (in einem Betrieb, einer externen Forschungseinrichtung oder ähnlichem) müsst ihr die Genehmigung des Prüfungsausschuss einholen. (Das sollte aber kein Problem sein, wenn ihr vorhabt dort eine vernünftige Arbeit zu schreiben.) Wenn eure jeweiligen Beiträge klar aufzuschlüsseln sind könnt ihr eine Bachelorarbeit auch in einer Gruppe leisten.

Orientierungspraktikum

Vor Beginn des Lehramtsstudiums müsst ihr ein 2-wöchiges Orientierungspraktikum an einem Gymnasium oder einer beruflichen Schule in Baden-Württemberg absolvieren. Falls ihr das noch nicht gemacht habt, müsst ihr nicht in Panik verfallen, denn ihr könnt den Nachweis dazu noch bis vor Beginn des 3. Semesters nachreichen.
Allerdings müsst ihr euch dafür rechtzeitig auf der entsprechenden Homepage des Landes bewerben (ab 4 Monate vor dem gewünschten Beginn möglich).

Um aus dem Orientierungspraktikum möglichst viel mitzunehmen, lest euch doch mal diesen Praktikumsleitfaden unserer Kollegen aus Freiburg durch. Das einzige was in diesem Leitfaden noch fehlt ist der explizite Hinweis, sich auch in den Unterricht anderer Fächer zu setzen um die Methoden dort mit denen im eigenen Fach vergleichen zu können.

Praxissemester

Während eures Studiums müsst ihr eine 13-wöchige Praxisphase an einem Gymnasium oder einer beruflichen Schule in Baden-Württemberg* verbringen, die allgemein als Praxissemester bekannt ist. Parallel zu eurem Einsatz in der Schule werdet ihr am staatlichen Seminar für Lehrerbildung unterrichtet. Deshalb könnt ihr das Praxissemester nur im Wintersemester machen. Allerdings gibt es zwei verschiedene Formen:
Die offiziell bevorzugte Form ist die Blockform, bei der ihr von September bis Weihnachten an der Schule seid, das heißt während des Semesters.
Daneben gibt es noch die Modulform, bei der ihr einmal von September bis Oktober und dann noch einmal von Februar bis April in die Schule geht. Dabei seid ihr nur in den Semesterferien mit der Praxis beschäftigt und verliert somit kein Semester, bekommt dafür aber zeitliche Schwierigkeiten mit euren Prüfungen.
Dafür bekommt ihr 16 ECTS-Punkte. Falls ihr die Regelstudienzeit von zehn Semestern einhalten wollt ist das allerdings viel zu wenig für ein Semester (dafür braucht ihr in jedem Semester 30 ECTS). Wir setzen uns derzeit dafür ein, dass ihr im Anschluss an euer Praxissemester nach Weihnachten Seminare, Praktika und Vorlesungen in kompakter Form absolvieren könnt.

*: Prinzipiell kann ein Praxissemester auch im Ausland (nicht: in einem anderen Bundesland) absolviert werden.
Weitere Infos dazu gibts auf dieser Seite des ZLB und in Kapitel 12 dieser Broschüre des zib.

Zulassungsarbeit

Um zum Staatsexamen zugelassen zu werden müsst ihr einem eurer Hauptfächer oder im Fach Erziehungswissenschaft eine wissenschaftliche Arbeit schreiben.

Für das Fach Mathematik findet ihr hier eine Liste mit Themen bereits abgegebener Arbeiten und neue Themenvorschläge.

Referendariat

Auch alles was hier steht ist noch im Aufbau. Ich muss mich über die Richtigkeit der Aussagen erst nochmal vergewissern!

Obwohl es erst nach dem Studium kommt, lohnt es sich, folgende Dinge über das Referendariat auch schon jetzt zu wissen.

Das Referendariat (oder auch Vorbereitungsdienst) ist bereits bezahlte Arbeit an einer Schule in Baden-Württemberg. Nach erfolgreichem Abschließen des Referendariats habt ihr euer (zweites) Staatsexamen und damit eure Ausbildung abgeschlossen. Ab dann könnt ihr wirklich anfangen als 'richtiger' Lehrer zu arbeiten.

Das Referendariat beginnt stets im Januar und geht von da an 18 Monate. Im ersten halben Jahr unterrichtet ihr ähnlich wie im Praxissemester nur abschnittsweise in verschiedenen Klassen. Im zweiten Jahr übernehmt ihr eigenständigen Unterricht. Das ganze Referendariat wird vom Staatlichen Seminar für Lehrerausbildung begleitet.

Bertriebs- bzw. Sozialpraktikum

Für das Refrendariat braucht ihr ein Praktikum in einem Betrieb oder einer sozialen Stellung, das 4 Wochen am Stück geht. Ihr könnt euch aber auch folgende Dinge mit entsprechendem Nachweis (also bescheinigen lassen und gut aufheben) anrechnen lassen:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • außerschulische ehrenamtliche Tätigkeit (200 Stunden oder 25 Tage innerhalb eines Jahres)

Ansprechpartner

Lehramt@KIT

Zentrum für Lehrerbildung am KIT (ZLB)

Service-Zentrum Information und Beratung (zib)

Fachschaften

Psychotherapeutische Beratungsstelle

Bei Prüfungsangst, Selbstwertproblemen, Einsamkeitsgefühlen und anderen Schwierigkeiten hilft euch die psychotherapeutische Beratungsstelle des Studierendenwerks kompetent weiter. Selbstverständlich werden euere Anliegen hier kostenlos und diskret behandelt. (Es greift die gestzlihce Schweigepflicht.) Ein Termin dort hat natürlich keine Auswirkung auf eine zukünftige Verbeamtung!

lehramt/start.1547055365.txt.gz · Zuletzt geändert: 09.01.2019 18:36 von pneuma