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lak:versicherung

Versicherungen

Die spannende Versicherung für die VS ist eine Haftpflicht.

Wittek zitiert Drittmittelrichtlinien des MWK

„Grundsätzlich gilt beim Land der Selbstversicherungsgrundsatz. Ausnahmsweise können

Gegenstände, die aus Mitteln Dritter finanziert werden, versichert werden, wenn der Drittmittelgeber

eine Versicherung verlangt und die Prämien erstattet oder wenn der Versicherungsbeitrag

aus verfügbaren Drittmitteln, die von privater Seite stammen, entrichtet werden

kann. Bei Forschungsaufträgen privater Dritter können von der Hochschule Haftpflichtversicherungen

abgeschlossen werden, wenn das Vorhaben mit besonderen Risiken verbunden

ist und der Versicherungsbeitrag aus dem verfügbaren Entgelt entrichtet werden kann.“

lak/versicherung.txt · Zuletzt geändert: 24.02.2016 23:52 von 127.0.0.1