lak:versicherung
Versicherungen
Die spannende Versicherung für die VS ist eine Haftpflicht.
Wittek zitiert Drittmittelrichtlinien des MWK
„Grundsätzlich gilt beim Land der Selbstversicherungsgrundsatz. Ausnahmsweise können
Gegenstände, die aus Mitteln Dritter finanziert werden, versichert werden, wenn der Drittmittelgeber
eine Versicherung verlangt und die Prämien erstattet oder wenn der Versicherungsbeitrag
aus verfügbaren Drittmitteln, die von privater Seite stammen, entrichtet werden
kann. Bei Forschungsaufträgen privater Dritter können von der Hochschule Haftpflichtversicherungen
abgeschlossen werden, wenn das Vorhaben mit besonderen Risiken verbunden
ist und der Versicherungsbeitrag aus dem verfügbaren Entgelt entrichtet werden kann.“
lak/versicherung.txt · Zuletzt geändert: 24.02.2016 23:52 von 127.0.0.1