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Inhaltsverzeichnis
Anleitungen und HowTos
Hier können die einzelnen Hochschulgruppen How-Tos und nützliche Informationen verlinken.
Fragen
Welche Versichungen sollte man bei Veranstaltungen abschließen?
Das kommt immer auf die Veranstaltung an. Eine Veranstaltungshaftpflicht ist im Normalfall sinnvoll. Häufig hat man „nur“ diese, es gibt aber noch deutlich mehr (spezielle) Versicherungen, z.B. Versicherungen für Schaden an Elektronik. Was die Versicherungen im einzelnen abdecken muss man mit dem Versicherungsträger klären.
Sind Tätigkeiten in der Studierendenvertretung bzw. einer Hochschulgruppe versichert?
Nein. Im Rahmen der Ziffer 2 Studentische Versicherungen Studenten-Haftpflichtversicherung Ziffer 2.1.2 versicherte Personen des Konzeptes zur Haftpflicht- und Unfallversicherung für das Studentenwerk Karlsruhe gelten zwar die Studenten des KIT Karlsruhe versichert. Dies gilt jedoch nicht für die Tätigkeiten des UStA, wie z.B. Gremiumstätigkeiten, Fakultätsräte oder der Besuch von Senatskommissionen. Diese gelten als generell nicht versichert. Das Gleiche gilt für den AStA und die dort registrieten Hochschulgruppen. Sie sind der dem KIT zuzuordnen, das jedoch keine eigene Betriebshaftpflichtversicherung unterhält.
Ebenso verhält es sich bei der Freizeit- Unfallversicherung für Studenten. Hier besteht kein Unfallversicherungsschutz für Studenten als Mitglieder der USTA, ASTA und der Hochschulgruppe des KIT.
Was für Versicherungen bestehen generell für Studierende auf dem Campus?
Studierende sind über das Studentenwerk gesetzlich unfallversichert. Nähere Informationen dazu gibt es beim Studentenwerk. Sonstige Versicherungen zugunsten der Studierenden dürfen vom KIT wegen des Selbstversicherungsprinzips nicht unterhalten werden.
Wie sind Studierende bei KIT-Veranstaltungen versichert?
Es besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei Lehrveranstaltungen, sowie auf dem direkten Weg zu Lehrveranstaltungen bzw. auf dem direkten Heimweg. Ebenfalls über das Studentenwerk gibt es eine Gruppen-Haftpflichtversicherung für Studierende.
Wo gilt die Unfallversicherung des Studentenwerks?
bei Lehrveranstaltungen, sowie auf dem direkten Weg zu Lehrveranstaltungen bzw. auf dem direkten Heimweg
Wo gibt es allgemeine Informationen zur gesetzelichen Unfallversicherung?
Broschüre der Unfallkasse Baden-Württemberg (der gesetzliche Unfallversicherungsträger)
Hinweis: Dies sind keine rechtsverbindlichen Auskünfte.