====Zusammenfassung BAföG (Stand 13.06.2025) - Ruben Eisele/Sozialberatung==== ====BAföG==== - Staatliche Förderung nach BundesAusbildungsFörderungsGesetz (BAföG)\\ - Finanzielle Unterstützung zu der Durchführung einer Ausbildung\\ - 50% Zuschuss, 50% zinsloses Daarlehen\\ \\ ====Der BAföG Antrag==== - Bafög gibt es erst ab Antragstellung und ab Studienbeginn\\ - Antrag mindestens 6 Wochen vor Studienstart stellen\\ - Unsicher? – BAföG – Rechner: https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/ (gibt nur Näherungswerte an-keine Garantie!)\\ - Vorerst formlos, BAföG digital oder Analog schriftlich abgeben\\ - Formblatt 1 (Antrag) + Formblatt 3 (Eltern) + Imma Bescheinigung nach §9 BAföG\\ \\ Ohne Antrag verfällt das Geld einfach!\\ Bewilligungszeitraum: i. d. R. 12 Monate, Beginn mit Monat der Antragstellung\\ \\ ====Wann bekommt man BAföG?==== - Studienbeginn U45 (mit Ausnahmen – z.B Studierende mit Kind)\\ - Erstausbildung (bis Masterabschluss)\\ - Art der Ausbildung: Studium in Vollzeit (kein Teilzeitstudium, kein Urlaubssemester)\\ \\ __Staatsangehörigkeit:__\\ \\ * Deutscher Pass --> Ja + alle anderen Voraussetzungen\\ * EU-Pass + europäischer Wirtschaftsraum --> beraten lassen\\ * Anerkannte Geflüchtete --> Ja + alle anderen Voraussetzungen\\ * Nicht-EU-Internationale: eher nein, von Studierendenwerk beraten lassen\\ \\ ====Wie lange gibt es BAföG?==== - Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit (i.d.R. 6 Semester)\\ - Keine Förderung im Urlaubssemester!\\ - Bachelor/Master, oft auch nach einer ersten Ausbildung\\ - Nach 4 Semestern ist ein Leistungsnachweis erforderlich. Diesen stellt die Fakultät aus! (Formblatt 5 nach §48 BAföG)\\ ====Verlängerungsgründe==== __Anwendbar für die BAföG Höchstdauer oder Leistungsnachweis:__\\ \\ - Erkrankung / Behinderung\\ - Kindererziehung/ Schwangerschaft / Pflege\\ - Gremientätigkeit\\ - Erstmaliges Nicht-Bestehen einer Zwischen- oder Modulprüfung\\ \\ ====BAföG Betrag - Zusammensetung==== Bedarfssatz des Studierenden\\ \\ - Anrechnung aus dem eigenen Einkommen\\ - Anrechnung aus dem eigenen Vermögen\\ - Unterhaltszahlung der Eltern/ des*der Ehepartner*in\\ ---------------------------------------\\ = Förderbetrag BAföG-Amt\\ \\ ====Bedarf – Wie viel Geld (monatlich)?==== * Lebensunterhalt: 475€\\ * Wohnzuschuss (bei den Eltern): 59€\\ * Wohnzuschuss (allein lebend): 380€\\ * Ggf. Krankenversicherung: bis 102€\\ * Ggf. Pflegeversicherung: bis 35€\\ * Ggf. Kinderbetreuungszuschlag: 160€\\ \\ BAföG Höchstsatz ab WiSe 24/25:\\ - 855€ ohne (PV/KV)\\ - 992€ mit (KV/PV)\\ \\ ====Arbeiten neben dem BAföG==== __Freibeträge vom eigenen Einkommen:__\\ 56€ monatlich bzw. 6680€ im Jahr\\ \\ - Freibeträge für Ehepartner*in (ohne Einkommen), eigene Kinder, und Waisenrente\\ - Aktuelles Einkommen im Bewilligungszeitraum\\ - Schätzung vorher + Prüfung nach dem BWZ\\ - Einkommen über dem Freibetrag: wird durch 12 Monate geteilt und vom Förderbeitrag abgezogen\\ \\ __Empfehlung__: Einkommen auf 556€ monatlich beschränken \\ __Achtung__: Einkommen aus Pflichtpraktika wird vollständig angerechnet! __Achtung__: Weihnachtsgeld ist planbares Einkommen und wird ebenso voll angerechnet! (gilt auch für sonstiges planbares Einkommen)\\ \\ Außerdem frei: Deutschlandstipendium, Ehrenamtspauschale\\ \\ ====Vermögen und BAföG==== - Freibeträge vom Vermögen!\\ -> Maßgeblich ist das Vermögen zum Zeitpunkt der Antragsstellung\\ \\ - Für Studis selbst: 15.000€\\ - Für Ehepartner: +2300€\\ - Für Kinder: +2300€\\ !!! Bitte Eltern, Großeltern, Onkel/Tante nach Konten fragen, die auf den eigenen Namen laufen!\\ !!! Vermögend*er Eltern/Ehepartner*in spielt keine Rolle\\ \\ ====Unkooperative Eltern==== __Vorausleistungsverfahren__!:\\ \\ - Im Studierendenwerk beraten lassen!\\ - Kindergeld umleiten lassen!\\ - Antrag auf Vorausleistung stellen + angeben, dass das Studium gefährdet ist\\ \\ !!! So früh wie möglich BAföG-Antrag stellen\\ \\ - Elternteil 2x schriftlich auffordern (mit Fristsetzung)\\ - Es findet eine Prüfung auf Unterhaltspflicht statt\\ \\ __BAföG-Amt zahlt und fordert Unterlagen oder das Geld von den Eltern ein (ggf. Klage) – macht alles das Amt.__\\ \\ ====Studienstarthilfe==== Zahlung von einmalig 1000€, wenn...\\ \\ … Erstmaliges Studium in Vollzeit\\ … Unter 25\\ … Im Monat vor Studium Sozialleistungsbezug\\ \\ Antrag ausschließlich digital - Frist beachten!\\ \\ ====Leistungsnachweis==== - Bescheinigung über euren aktuellen Leistungsstand nach dem 4. Semester\\ - Um ab dem 5.Semester BAföG zu bekommen, müssen die üblichen Leistungen erbracht/der Leistungsnachweis positiv vorgelegt werden\\ - Bescheinigung: Formblatt 5, vom Prüfungsamt ausgefüllt\\ - Einreichung bis 4 Monate später möglich\\ \\ __Deswegen__: im Zweifel informieren, welche Leistungen das Prüfungsamt zum 3. oder 4. Semester fordert. (Studiengangsabhängig)\\ \\ ====Studiengangswechsel==== - Wechsel muss vor dem Beginn des 5 Fachsemesters erfolgen\\ - Bis 3. Semester ohne Begründung, ein wichtiger Grund wird angenommen\\ - Ab 4. Semester/ 2. Wechsel  Wechsel muss begründet werden\\ \\ !!! Im 3. Semester prüfen: Passt alles? !!!\\ \\ !!! Wichtig: Unverzüglichkeit!\\ ====Flexibilitätssemester==== - Neuerung ab WiSe 24/25\\ - Förderungshöchstdauer überschritten? Extra Semester möglich __ohne Angabe von Gründen__\\ - Auf Antrag\\ - Nur __einmal Pro BaföG-Bezieher__ (Bachelor/Master)\\ - Kein Verzögern des Leistungsnachweis damit möglich\\ \\ ====Hilfe zum Studienabschluss==== Verlängerung der Förderungshöchstdauer ausgeschöpft?\\ \\ Studium ist...\\ \\ - dem Grunde nach förderfähig\\ - Höchstens vier Semester über der Förderungshöchstdauer\\ - innerhalb von 12 Monaten abschließbar\\ \\ - Berechnung wie BAföG\\ - Für Bachelor und Master möglich\\ \\ __Zinsloses Voll-Darlehen!__\\ Rückzahlung schließt an die BAföG-Rückzahlung an!\\ ====Rückzahlung==== - Bundesverwaltungsamt (BVA)\\ - Beginn: 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer der 1. Ausbildung (z.B. Bachelor)\\ - 50% der Förderungssumme aus der Regelstudienzeit\\ - __Maximalsumme: 10.000€__\\ - Zusätzlich ggf. Studienabschlusshilfe oder Volldarlehen nach 2. Wechsel\\ - Monatlich 130 €, quartalsweise zu zahlen (390€)\\ \\ - In einer Summe gibt Rabatt (7900€ statt 10000€), kann auch später in einer Teilsumme gezahlt werden\\ - Stundung: Aufschiebung der Rückzahlung, solange man noch BAföG bezieht, solange man weniger als 1605€ verdient\\ - Erlass nach 77 (Teil-)Raten oder 20 Jahren möglich\\ \\ __Immer Adresswechsel mitteilen!__\\ ====Wohngeld==== - wenn Studierende dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG haben! (z.B. Förderhöchstdauer überschritten)\\ __Achtung__: Vor einem Wohngeldantrag muss man BAföG beantragt haben! \\