====== Versicherungen ====== Die spannende Versicherung für die VS ist eine Haftpflicht. ==== Wittek zitiert Drittmittelrichtlinien des MWK ==== „Grundsätzlich gilt beim Land der Selbstversicherungsgrundsatz. Ausnahmsweise können Gegenstände, die aus Mitteln Dritter finanziert werden, versichert werden, wenn der Drittmittelgeber eine Versicherung verlangt und die Prämien erstattet oder wenn der Versicherungsbeitrag aus verfügbaren Drittmitteln, die von privater Seite stammen, entrichtet werden kann. Bei Forschungsaufträgen privater Dritter können von der Hochschule Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden, wenn das Vorhaben mit besonderen Risiken verbunden ist und der Versicherungsbeitrag aus dem verfügbaren Entgelt entrichtet werden kann.“